Einhaltung WEEE-Richtlinie 2002/96/EG
„WEEE“ ist die Abkürzung für “Waste Electrical and Electronic Equipment” und heisst auf Deutsch: Elektro- und Elektronikalt- bzw. Schrottgeräte.
Das aktuelle Gesetz „ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt die EU-Richtlinien in das deutsche Recht um und führt ab 24.03.2006 zu neuen Verpflichtungen für alle Beteiligten der gesamten Ver- und Entsorgungskette: einerseits die Verbraucher, anderseits auch die Hersteller, Importeure und Kommunen.
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Gesetzes fallen, sind ab dem 24.03.2006 mit folgender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.